So unterschreiben Sie als Auslandschweizer Volksinitiativen, Referenden und Petitionen
Wenn Sie als Schweizer im Ausland Volksinitiativen oder Referenden unterschreiben, geben Sie auf dem Unterschriftenbogen unter Adresse jeweils ihre aktuelle Wohnadresse im Ausland an.
Vergessen Sie aber nicht, unter “Gemeinde” und “Kanton” stets diejenige Gemeinde und denjenigen Kanton in der Schweiz anzugeben, in denen Sie stimmberechtigt sind.
Mittels Petitionen kann jede Person Bitten an die Behörden richten. Der Begriff Petition umfasst Vorschläge, Kritiken oder Beschwerden. Eine Petition kann von jedem Menschen auf der Welt unterschrieben oder gar lanciert werden.
Beim Ausfüllen von Petitionsbögen kann daher auch problemlos nur die Adresse im Ausland angegeben werden. Die Bögen müssen danach lediglich noch an den Petitionssteller zurückgesandt werden.