Wahlregeln

1. Anmeldung:
Anmelden können Sie sich bei der Botschaft entweder schriftlich oder persönlich mit dem Formular „Meldung als stimmberechtigte Auslandschweizer/in“. Geben Sie die Gemeinde an, in der Sie das Wahlrecht ausüben möchten. Als Stimmgemeinde können Sie eine Ihrer Heimat- oder früheren Wohnsitzgemeinden bestimmen. Hier können Sie das Formular downloaden. 

 

2. Wahlmaterial:
Vor den Wahlen erhalten Sie von Ihrer Stimmgemeinde das Wahlmaterial zugeschickt. Sie haben Anrecht auf das Wahlmaterial in einer der drei Amtssprachen, auch wenn diese nicht die Amtssprache Ihrer Stimmgemeinde ist. Geben Sie allfällige Wünsche bei der Anmeldung bekannt.

 

3. Möchten Sie eine Liste verändern, so stehen Ihnen 2 Möglichkeiten zu Auswahl:

Kumulieren
bedeutet, den gleichen Namen auf der gleichen Liste zweimal aufzuschreiben. Das Kumulieren von mehreren Kandidaten ist möglich. Jeder Kandidat darf jedoch höchstens zweimal auf der Liste stehen.

Panaschieren bedeutet, auf der Liste Ihrer Wahl einen Namen zu streichen und den Namen eines Kandidaten einer anderen Liste einzusetzen. Gleichzeitiges und mehrmaliges Panaschieren und Kumulieren sind erlaubt. Aber Achtung: Die panaschierten Kandidaten nehmen ihre Parteistimmen mit und schwächen so die Partei, auf deren Liste sie neu stehen.

 

 4. Stimmabgabe aus dem Ausland:
Ihren ausgefüllten Wahlzettel legen Sie in das dafür vorgesehene Stimmcouvert (nur einen Zettel pro Wahl!). Dieses ist verschlossen, allenfalls zusammen mit der kantonalen Ausweiskarte, in das Versandcouvert zu legen. Dieses Couvert müssen Sie selber frankieren und an Ihre Stimmgemeinde schicken.

Lesen Sie ausserdem die diesbezüglichen Anleitungen Ihrer Stimmgemeinde genau durch.

Bitte beachten Sie, dass die Eidgenossenschaft das gute Funktionieren der ausländischen Post nicht garantieren kann. Das Risiko einer verspäteten Ankunft des Wahlmaterials tragen Sie somit selber.

 

5. Stimmabgabe in der Schweiz:
Falls Sie sich zum Zeitpunkt der Wahlen in der Schweiz aufhalten, so können Sie entweder persönlich an der Urne oder brieflich abstimmen. Wenn Sie an der Urne wählen wollen, muss allerdings die Meldung Ihres Aufenthaltes in der Schweiz mindestens sechs Wochen vor dem Urnengang bei Ihrer Stimmgemeinde eintreffen, damit diese das Stimmmaterial für Sie bereitstellen kann. Dieses müssen Sie während der Schalterzeiten abholen.

 

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